AGG-Reformvorschläge von Ferda Ataman.

AGG-Reformvorschläge von Ferda Ataman.

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21.07.2023

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Antidiskriminierungsrecht stärken – warum die Reformvorschläge der ADS überfällig sind

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist in Deutschland seit 2006 in Kraft – doch bis heute schützt es Betroffene von Diskriminierung oft unzureichend. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS), unter der Leitung von Ferda Ataman, hat deshalb im Sommer 2023 einen umfangreichen Reformvorschlag vorgelegt. Viele der darin enthaltenen Forderungen sind nicht nur sinnvoll, sondern dringend notwendig. Hier ein Überblick – und warum wir sie unterstützen sollten.

1. Diskriminierung vorbeugen, nicht nur reparieren

Bislang reagiert das AGG vor allem auf bereits geschehene Diskriminierung. Doch wir müssen einen Schritt früher ansetzen. Die ADS fordert deshalb verpflichtende Fortbildungen und Qualifizierungsmaßnahmen für Beschäftigte – insbesondere in der Verwaltung. Wer Verantwortung trägt, muss wissen, was Diskriminierung ist – und wie man sie verhindert. Das ist kein ideologischer Luxus, sondern grundlegende Qualitätssicherung.

2. Schutzlücken schließen – auch im Zivilrecht

Im Zivilrecht schützt das AGG bisher vor allem bei Diskriminierung aufgrund ethnischer Herkunft. Andere Merkmale wie Geschlecht, Religion, Behinderung, Alter oder sexuelle Identität sind deutlich schlechter abgesichert – und gelten nur bei sogenannten „Massengeschäften“. Eine unklare und praxisferne Einschränkung. Gerade beim Wohnungsmarkt oder bei Versicherungen kommt es immer wieder zu diskriminierenden Ausschlüssen. Das muss sich ändern.

3. Diskriminierung wirksam sanktionieren

Diskriminierung ist kein Kavaliersdelikt – und darf auch nicht so behandelt werden. Die ADS fordert zu Recht, dass Entschädigungen deutlich höher ausfallen müssen. Europarechtlich ist klar geregelt: Sanktionen bei Diskriminierung müssen „wirksam, verhältnismäßig und abschreckend“ sein. In Deutschland sind sie bisher oft das Gegenteil.

4. Rechte besser durchsetzen – Fristen, Beweise, Verbandsklagen

Wer diskriminiert wurde, braucht realistische Möglichkeiten, sich zu wehren. Die Vorschläge der ADS sind daher konsequent:

  • Verlängerung der Klagefrist von zwei auf zwölf Monate.

  • Einführung einer Glaubhaftmachung statt eines strengen Beweises – wie im Europarecht längst üblich.

  • Verbandsklagerecht und altruistisches Klagerecht für die ADS, um strukturelle Diskriminierung auch unabhängig von Einzelfällen rechtlich anzugehen.

Keiner dieser Vorschläge schwächt den Rechtsstaat. Sie machen ihn im Gegenteil zugänglicher – und gerechter.

5. Ein würdiges Leben für alle

Antisemitismus, Rassismus, Altersdiskriminierung, Queerfeindlichkeit, Diskriminierung aufgrund von Behinderung oder Religion: Diese Realitäten gehören für viele Menschen zum Alltag. Die Reformvorschläge der Antidiskriminierungsstelle schaffen keine neuen Sonderrechte – sie sorgen dafür, dass Grundrechte endlich wirksam durchgesetzt werden können.

Denn die Würde des Menschen ist unantastbar. Und das muss sich auch im Recht widerspiegeln.

V.i.s.d.P. Daniel Eliasson

c/o Bündnis 90 / Die Grünen

Schildhornstraße 91, 12163 Berlin

hallo@daniel-eliasson.de

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