BVV-Antrag
15.05.2024
Als bündnisgrüne Fraktion in der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Steglitz-Zehlendorf setzen wir uns gemeinsam mit unseren Partnern in der Zählgemeinschaft aus SPD und FDP für eine sozial gerechte, nachhaltige und lebenswerte Stadtteilpolitik ein. Viele unserer Anträge entstehen aus konkreten Bedarfen im Kiez – so auch dieser:
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, ein Handlungskonzept zu erarbeiten zum Umgang mit Obdachlosen im Bezirk. Dieses soll für die Mitarbeitenden in den betreffenden Ämtern als Grundlage für den ämterübergreifenden Umgang mit der Thematik dienen. Konkret soll dieses Konzept Folgendes beinhalten:
• Beschreibung und Frequenz der aufsuchenden Hilfe der Sozialarbeitenden sowie Straßensozialarbeitenden von Sozialamt und freien Trägern
• Beschreibung der Zusammenarbeit des Sozialamtes mit den anderen betroffenen Ämtern sowie BSR und BVG
• Beschreibung unfreiwilliger und „freiwilliger“ Obdachlosigkeit und dessen Umgang
• Beschreibung der Umstände und durch das Sozialamt zu erfüllenden Voraussetzungen (inklusive Dokumentation), unter denen eine Verdrängung Obdachloser durch das Ordnungsamt aus definierten Bereichen notwendig werden kann.
Das entsprechende Konzept soll nach der Erarbeitung durch das Amt zur Beschlussfassung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen werden, wobei der Sozialausschuss federführend sein soll. Im Anschluss soll das Konzept durch das Bezirksamt in einen öffentlichen Leitfaden überführt werden. Mit diesem soll Bürger*innen ein Überblick über den rechtlichen Rahmen, Angebote im Bezirk sowie Ansprechpersonen für Obdachlose gegeben werden und über einen adäquaten Umgang mit Obdachlosen im Alltag aufgeklärt werden. Konkret soll dieser Leitfaden dann zudem folgende Punkte umfassen:
• Rechtliche Situation nach dem Sozialgesetzbuch sowie dem ASOG
• Darstellung der Notunterkünfte nach Art und Ausstattung (auch digital)
• Darstellung der weiteren Unterstützungsangebote durch das Bezirksamt.
Begründung:
Die zunehmende Zahl obdachloser Menschen erfordert eine koordinierte Herangehensweise zwischen den Ämtern. Ein Handlungskonzept bietet klare Leitlinien für die Mitarbeiterinnen in den betroffenen Ämtern und fördert eine effektive Zusammenarbeit. Das vorgeschlagene Konzept adressiert wichtige Bereiche wie die Häufigkeit aufsuchender Hilfe, die Zusammenarbeit mit anderen Ämtern und Institutionen, die verschiedenen Formen der Obdachlosigkeit und Kriterien für die Verdrängung aus bestimmten Bereichen. Auch soll für die interessierten Bürgerinnen transparent dargestellt werden, wie wir alle obdachlosen Menschen begegnen können.